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Die ärztliche Behandlung dauert noch an

Dauert die ärztliche Behandlung noch an, ist zunächst die Frage zu klären ob der oder die behandelnden Ärzte, denen der Behandlungsfehlervorwurf gemacht wird, überhaupt noch weiter behandeln sollen. Im Normalfall wird das Vertrauensverhältnis in einer solchen Situation so gestört sein, dass eine Weiterbehandlung eigentlich nicht in Betracht kommt. Trotzdem ist dabei zu differenzieren, ob es sich um eine ambulante oder stationäre Behandlung handelt, welche noch andauert.

1. Ambulante Behandlung

Handelt es sich bei der noch nicht abgeschlossenen Behandlung um eine ambulante Behandlung, stellt das Aufsuchen eines anderen Arztes zur Fortsetzung der notwendigen Behandlung neben dem entsprechenden Aufwand kein besonderes Problem dar. Neben dem organisatorischen Aufwand muss sich der neue Arzt in die Gesundheitssituation einarbeiten. Ob mit dem neuen Arzt über den Behandlungsfehlervorwurf gegen den alten Arzt gesprochen werden sollte, ist eine Frage des Einzelfalles und eher zurückhaltend zu beurteilen. Zum einen hat der neue Arzt in aller Regel nicht die Zeit und Lust sich mit den Vorwürfen gegen den Kollegen auseinanderzusetzen und zum anderen ist eine Diskussion zwischen einem medizinischen Laien und einem Arzt immer schwierig und birgt in hohem Maße die Gefahr, das neue Arzt-Patienten-Verhältnis zu belasten. Trotzdem sollte mit der Frage des Arztes gerechnet werden, weshalb die Behandlung nicht bei dem bisherigen Arzt fortgesetzt wird und es sollte hierauf mit einer plausiblen  Antwort reagiert werden können.

2. Stationäre Behandlung

Dauert dagegen die stationäre Behandlung noch an, ist die Situation weit schwieriger und in besonderem Maße eine Einzelfallentscheidung. Wird ein Krankenhauswechsel wegen des Vorwurfes eines Behandlungsfehlers ernsthaft vom Patienten in Erwägung gezogen, sollte in jedem Fall mit der Krankenkasse über mögliche Kosten und wer diese möglichen Kosten trägt gesprochen werden. Da Krankenhausbehandlungen in der Regel nach Fallpauschalen abgerechnet werden besteht die Gefahr, dass das erste Krankenhaus seine Fallpauschale möchte, der Transport in das andere Krankenhaus zu bezahlen ist und auch das neue Krankenhaus ebenfalls für deine Behandlung auch eine Fallpauschale beansprucht. In dieser Konstellation besteht nämlich das Risiko, dass anfallende Transportkosten und die Behandlungskosten/Fallpauschale in dem neuen Krankenhaus nicht von der Krankenkasse sondern vom Patienten zu tragen sind. Neben den beschriebenen Schwierigkeiten kann auch die Organisation eines derartigen Krankenhauswechsels in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand des Patienten erhebliche Probleme bereiten.  In den meisten dieser Fällen wird daher insbesondere aus Kostengründen auf einen Krankenhauswechsel verzichtet werden müssen und die stationäre Entlassung abzuwarten sein.

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Dr. med. Ulf Medicke

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