Ist eine außergerichtliche Schadenregulierung nach einem Behandlungsfehler mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht möglich, bleibt nur noch der Weg zum Gericht. In Abhängigkeit vom Streitwert ist das Amtsgericht (bis € 5.000,00) oder das Landgericht (ab € 5.000,01) zuständig. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.
Der Arzthaftungsprozess unterscheidet sich von sonstigen Prozessen vor den Zivilgerichten wegen vieler Besonderheiten erheblich.
In folgenden Bereichen weist der Arzthaftungsprozess Besonderheiten auf:
- Wen verklage ich?
- Wie gestalte ich die Klage?
- Welche Pflichten hat das Gericht?
- Welche Rolle spielt der Sachverständige?
Mit diesen Fragen beschäftigen sich die folgenden Seiten.