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Wer ist der Gegener - Was ist es für ein Gegner?

Es gibt grundsätzlich zwei Gegner. Die eine Seite der Gegner bilden der oder die behandelnden Ärzte. Hinzu kommen noch die Träger oder Eigentümer der Kliniken oder Praxen, wenn es sich bei den Ärzten um angestellte Ärzte handelt. Die andere Seite der Gegner bilden die Haftpflichtversicherungen der Ärzte bzw. der Kliniken oder Praxen. In vielen Belangen verfolgen beide gleiche Interessen, zum Teil sind sie jedoch auch unterschiedlich bzw. gegenläufig. Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung "Chef" ist und sagt "wo es lang geht", denn wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird.

1. Ärzte, Praxisinhaber, Krankenhäuser und Krankenhausträger

Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist eine schwere persönliche Anschuldigung. Dieser entgegenzutreten geschieht schon reflexartig, da in einer solchen Situation sich jeder zunächst wehrt. Neben der Verhinderung des Makels "Behandlungsfehlers" bestehen auch wirtschaftliche Interessen, da für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung Geld an den Geschädigten eines Behandlungsfehlers zahlt, einerseits die Versicherungsprämien drastisch steigen können oder die Haftpflichtversicherung den Versicherungsvertrag kündigt und es in einem solchen Fall sehr schwierig werden kann eine neue Haftpflichtversicherung zu finden. Außerdem kann ein Behandlungsfehler unter Umständen auch strafrechtliche, abrechnungsrechtliche, berufsrechtliche und aprobationsrechtliche Folgen haben, die sehr schwerwiegend für den Arzt sein können. Aus diesen Gründen besteht also hier immer ein großes Interesse daran, dass ein Behandlungsfehler nicht vorliegt. Andererseits kann auch im Falle, dass es sich um einen offensichtlichen Behandlungsfehler handelt, Interesse an einer schnellen Regulierung bestehen, etwa damit der Fall nicht groß publik wird und das Renommee darunter leidet oder auch um die Sache "schnell vom Tisch zu haben".

2. Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherungen sind auf Fälle von Behandlungsfehlern sehr gut vorbereitet. Im Laufe der Jahre ist von diesen ein sehr gut funktionierendes System entwickelt und aufgebaut worden, welches bei Behandlungsfehlern und der in diesem Zusammenhang stehenden Forderung nach Schadenersatz der Betroffenen eingesetzt wird. In einem solchen Fall wird zunächst der Arzt, dem der Behandlungsfehlervorwurf gemacht wird aufgefordert, eine entsprechende Stellungnahme zu der Behandlung und den gegen ihn erhobenen Vorwürfen abzugeben. Dies wird von den Versicherungen dann ausgewertet und bei der Stellungnahme gegenüber dem Patienten verwertet. Außerdem ist bei den Versicherungen auf Grund der Vielzahl der dort konzentrierten Fälle eine umfangreiche Kenntnis über ärztliche Gutachter vorhanden. Manche Versicherungen beauftragen in Abhängigkeit von der Plausibilität der vorgetragenen Behandlungsfehlervorwürfe Gutachter. Wenn der Fall vor Gericht geht, werden Anwälte beauftragt, die in Behandlungsfehlerfällen regelmäßig und in der Regel nur von den Haftpflichtversicherern in Anspruch genommen werden. Durch die Beauftragung von immer den gleichen Anwälten  wird eine entsprechende Übung, Erfahrung und Kenntnis dieser gewährleistet. Diese Konzentration führt deshalb zu einer entsprechenden Schlagkraft.

Versicherungen verdienen nur dann Geld, wenn zwischen den eingenommenen Versicherungsprämien und den ausgereichten Versicherungsleistungen - Schadenszahlung - ein entsprechend positiver Unterschied ist. Je geringer die Schadenszahlungen, desto größer ist der Gewinn der Versicherung. Aus diesem Grund hat die Versicherung ein erhebliches Interesse daran, keine Zahlungen zu erbringen und wenn Sie Zahlungen nicht vermeiden kann, möglichst wenig zu zahlen, also billigst aus der Sache herauszukommen. Deshalb wird die Haftpflichtversicherung "ihr Fell so teuer wie möglich verkaufen" und sich entsprechend wehren.

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Rechtsanwalt und Arzt
Dr. med. Ulf Medicke

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76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
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