Es gibt grundsätzlich zwei Gegner. Die eine Seite der Gegner
bilden der oder die behandelnden Ärzte. Hinzu kommen noch die Träger oder Eigentümer
der Kliniken oder Praxen, wenn es sich bei den Ärzten um angestellte Ärzte
handelt. Die andere Seite der Gegner bilden die Haftpflichtversicherungen der
Ärzte bzw. der Kliniken oder Praxen. In vielen Belangen verfolgen beide gleiche
Interessen, zum Teil sind sie jedoch auch unterschiedlich bzw. gegenläufig.
Grundsätzlich gilt, dass die Haftpflichtversicherung "Chef" ist und
sagt "wo es lang geht", denn wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was
gespielt wird.
1. Ärzte, Praxisinhaber, Krankenhäuser und Krankenhausträger
Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist eine schwere persönliche
Anschuldigung. Dieser entgegenzutreten geschieht schon reflexartig, da in einer
solchen Situation sich jeder zunächst wehrt. Neben der Verhinderung des Makels
"Behandlungsfehlers" bestehen auch wirtschaftliche Interessen, da für
den Fall, dass die Haftpflichtversicherung Geld an den Geschädigten eines
Behandlungsfehlers zahlt, einerseits die Versicherungsprämien drastisch steigen
können oder die Haftpflichtversicherung den Versicherungsvertrag kündigt und es
in einem solchen Fall sehr schwierig werden kann eine neue
Haftpflichtversicherung zu finden. Außerdem kann ein Behandlungsfehler unter
Umständen auch strafrechtliche, abrechnungsrechtliche, berufsrechtliche und
aprobationsrechtliche Folgen haben, die sehr schwerwiegend für den Arzt sein können.
Aus diesen Gründen besteht also hier immer ein großes Interesse daran, dass ein
Behandlungsfehler nicht vorliegt. Andererseits kann auch im Falle, dass es sich
um einen offensichtlichen Behandlungsfehler handelt, Interesse an einer
schnellen Regulierung bestehen, etwa damit der Fall nicht groß publik wird und
das Renommee darunter leidet oder auch um die Sache "schnell vom Tisch zu
haben".
2. Haftpflichtversicherungen
Die Haftpflichtversicherungen sind auf Fälle von Behandlungsfehlern sehr gut
vorbereitet. Im Laufe der Jahre ist von diesen ein sehr gut funktionierendes
System entwickelt und aufgebaut worden, welches bei Behandlungsfehlern und der
in diesem Zusammenhang stehenden Forderung nach Schadenersatz der Betroffenen
eingesetzt wird. In einem solchen Fall wird zunächst der Arzt, dem der
Behandlungsfehlervorwurf gemacht wird aufgefordert, eine entsprechende
Stellungnahme zu der Behandlung und den gegen ihn erhobenen Vorwürfen
abzugeben. Dies wird von den Versicherungen dann ausgewertet und bei der
Stellungnahme gegenüber dem Patienten verwertet. Außerdem ist bei den
Versicherungen auf Grund der Vielzahl der dort konzentrierten Fälle eine
umfangreiche Kenntnis über ärztliche Gutachter vorhanden. Manche Versicherungen
beauftragen in Abhängigkeit von der Plausibilität der vorgetragenen
Behandlungsfehlervorwürfe Gutachter. Wenn der Fall vor Gericht geht, werden
Anwälte beauftragt, die in Behandlungsfehlerfällen regelmäßig und in der Regel
nur von den Haftpflichtversicherern in Anspruch genommen werden. Durch die
Beauftragung von immer den gleichen Anwälten wird eine entsprechende
Übung, Erfahrung und Kenntnis dieser gewährleistet. Diese Konzentration führt
deshalb zu einer entsprechenden Schlagkraft.
Versicherungen verdienen nur dann Geld, wenn zwischen den eingenommenen
Versicherungsprämien und den ausgereichten Versicherungsleistungen -
Schadenszahlung - ein entsprechend positiver Unterschied ist. Je geringer die
Schadenszahlungen, desto größer ist der Gewinn der Versicherung. Aus diesem
Grund hat die Versicherung ein erhebliches Interesse daran, keine Zahlungen zu
erbringen und wenn Sie Zahlungen nicht vermeiden kann, möglichst wenig zu zahlen,
also billigst aus der Sache herauszukommen. Deshalb wird die
Haftpflichtversicherung "ihr Fell so teuer wie möglich verkaufen" und
sich entsprechend wehren.