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Therapeutische Aufklärung (Sicherungsaufklärung)

Unter der Pflicht zur therapeutischen Aufklärung bzw. zur Sicherungsaufklärung versteht man die ärztliche Verpflichtung, den Patienten nicht nur zu behandeln, sondern ihn auch über alle Umstände zu informieren, die zur Sicherung des Heilungserfolgs und zu einem therapiegerechten Verhalten bzw. zur Vermeidung möglicher Selbstgefährdungen des Patienten erforderlich sind.

 

1. Wann ist die therapeutische Aufklärung bzw. Sicherungsaufklärung vorzunehmen?

 

Die Pflicht zur therapeutischen Aufklärung bzw. Sicherungsaufklärung wird im Regelfall erst nach der Vornahme eines medizinischen Eingriffs oder einer Behandlungsmaßnahme relevant. Hierin unterscheidet sich diese Aufklärungsart von allen anderen, die bereits vor der medizinischen Maßnahme relevant werden und somit das Selbstbestimmungsrecht des Patienten schützen sollen. Die therapeutische Aufklärung dient also nicht dazu, den Patienten vor einem Eingriff über diesen zu informieren, sondern Ziel ist hier, den Erfolg einer medizinischen Behandlung durch begleitende Maßnahmen und Verhaltensmaßregeln sicherzustellen. Aufgrund der Tatsache, dass es bei der therapeutischen Aufklärung bzw. Sicherungsaufklärung weniger um Aufklärung als vielmehr um die Gestaltung der weiteren Behandlung geht, folgt diese Aufklärungsart den Regeln des Behandlungsfehlers und wird von  der Rechtsprechung auch wie ein solcher gehandhabt. Die unterschiedliche Behandlung der Sicherungsaufklärung und der übrigen Aufklärungsarten wird auch in den Ausführungen zur Folge eines Aufklärungspflichtverstoßes deutlich.

 

2. Welche Pflichten sind Teil der  therapeutischen Aufklärung bzw. Sicherungsaufklärung?

 

Da es Ziel der therapeutischen Aufklärung ist, den Erfolg einer medizinischen Behandlung zu sichern, muss der Arzt alles tun, um das zukünftige Verhalten des Patienten in diesem Sinne zu beeinflussen. Dieser Pflicht muss er beispielsweise nachkommen durch

  • Ratschläge in allgemeiner gesundheitlicher Hinsicht (nicht rauchen, kein Alkohol)
  • Diätvorschläge
  • Verhaltensmaßregeln
  • Hinweise zur Lebensführung und Befolgung ärztlicher Verordnungen
  • Hinweise zur Medikamenteneinnahme und zu möglichen Nebenwirkungen
  • Hinweise auf die Dringlichkeit weiterer Untersuchungen und Kontrollen
  • Information über mögliches Ansteckungsrisiko
  • Hinweis auf behandlungsbedingte Fahruntüchtigkeit

3. Welche Folge hat die Verletzung der therapeutischen Aufklärung bzw. der Sicherungsaufklärung?

 

Kommt ein Arzt seiner Pflicht zur therapeutischen Aufklärung bzw. zur Sicherungsaufklärung nicht nach, so stellt dieser Verstoß einen Behandlungsfehler dar, der auch nach den für Behandlungsfehler geltenden Grundsätzen zu behandeln ist. Es kann sich also bei der unterlassenen Therapieaufklärung entweder um einen "einfachen" bzw. "normalen" Behandlungsfehler oder um einen groben Behandlungsfehler handeln mit den dementsprechenden Folgen für die Beweislast.

Kontakt


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Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


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