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Wann ist aufzuklären?

Ob ein Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, hängt auch davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Aufklärung stattgefunden hat.

 

Außer in Notfällen muss die Aufklärung so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient das Für und Wieder des Eingriffs in Ruhe abwägen und sich frei entscheiden kann.

 

I. Wann ist der ideale Zeitpunkt?

 

Die Antwort auf diese Frage fällt bei stationären Eingriffen anders aus als bei ambulanten.

 

1. Stationäre Eingriffe

 

Bei stationären Krankenhausaufenthalten fühlen sich Patienten oftmals in den Krankenhausbetrieb eingebunden und dadurch nicht selten unter Druck gesetzt, sich möglichst schnell zu entscheiden, um den Klinikbetrieb nicht aufzuhalten. Gerade deshalb muss bei stationären Eingriffen darauf geachtet werden, dass der Patient - trotz des Arbeitsbetriebes um ihn herum - genügend Zeit und Ruhe findet, um sich innerlich frei für oder gegen einen Eingriff zu entscheiden. Die Aufklärung sollte also am besten bereits zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Arzt mit dem Patienten den operativen Eingriff zum ersten Mal bespricht und einen Termin für denselben bestimmt.

 

Grundsätzlich nicht mehr rechtzeitig ist die Aufklärung bei stationären Eingriffen dann, wenn sie am Tag des Eingriffs selbst stattfindet. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25.3.2003, VI ZR 131/02 entschieden:

 

"Der Schutz des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten erfordert grundsätzlich, dass ein Arzt, der einem Patienten eine Entscheidung über die Duldung eines operativen Eingriffs abverlangt und für diesen Eingriff bereits einen Termin bestimmt, ihm schon in diesem Zeitpunkt auch die Risiken aufzeigt, die mit diesem Eingriff verbunden sind. Eine erst später erfolgte Aufklärung ist zwar nicht in jedem Fall verspätet. Eine hierauf erfolgte Einwilligung ist jedoch nur wirksam, wenn unter den jeweils gegebenen Umständen der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich innerlich frei zu entscheiden. Deshalb ist bei stationärer Behandlung eine Aufklärung erst am Tag des Eingriffs grundsätzlich verspätet."

 

2. Ambulante Eingriffe

 

Bei ambulanten oder nur diagnostischen Eingriffen reicht eine Aufklärung am Tag des Eingriffs selbst grundsätzlich aus. Für den Patienten darf jedoch auch hier nicht der Eindruck entstehen, dass er sich in der konkreten Situation nicht auch gegen den Eingriff entscheiden könnte. Dieser Eindruck wird ihm aber regelmäßig dann vermittelt, wenn er sich beim Aufklärungsgespräch bereits im Untersuchungsraum befindet.

 

Die Aufklärung hat aber auch im ambulanten Bereich früher zu erfolgen, wenn es sich um risikoreiche ambulante Operationen oder diagnostische Eingriffe handelt.

 

II. Wann kann von diesen Grundsätzen abgewichen werden?

 

Von den hier beschriebenen Grundsätzen kann bei medizinischen Notfällen abgewichen werden, da sich diese gerade nicht planen lassen und somit eine Aufklärung vielfach faktisch gar nicht möglich ist.

Kontakt


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Dr. med. Ulf Medicke

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76133 Karlsruhe


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