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Aufklärung Minderjähriger

Der Aufklärung Minderjähriger hilft es zu unterscheiden, ob sie über eine ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen. Eine ausreichende Urteilsfähigkeit kann sich ungefähr innerhalb des Alters ab 12 - 14 Jahre herausbilden. Ob eine solche ausreichende Urteilsfähigkeit ihm tatsächlich vorliegt, ist in jedem Einzelfall individuell zu prüfen.

1. Kinder ohne ausreichende Urteilsfähigkeit

Im Fall von Kindern, die noch nicht über eigene ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen, haben die gesetzlichen Vertreter ihre Einwilligung zu erteilen. Obliegt den Eltern das Sorgerecht gemeinsam, ist die Einwilligung in ärztlicher Heilbehandlungsmaßnahmen von den Eltern gemeinsam zu erteilen. Die Einwilligung kann auch von einem Elternteil verteilt werden, wenn es sich um einfache Heilbehandlungsmaßnahmen handelt bzw. der Arzt davon ausgehen kann, dass der eine Elternteil mit Zustimmung des anderen Elternteils handelt. Die Einwilligung beider Elternteile muss bei schwerwiegenden Eingriffen dagegen jeweils vorliegen.

 

2. Ausreichende Urteilsfähigkeit der Minderjährigen ist gegeben

 

Kommen Minderjährige in ein Alter, in dem sie über eine ausreichende Urteilsfähigkeit verfügen, also in ein Alter beginnend ab 12 - 14 Jahre, erwachsen ihnen immer mehr Rechte im Bezug auf die Einwilligung in ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen. Grundsätzlich verbleibt es bei der, wie unter 1. beschriebene Einwilligung der Eltern, wobei jedoch bei einfachen Behandlungsmaßnahmen es ausreichend sein kann, dass der Minderjährige die Einwilligung alleine erteilt und bei schwerwiegenden Behandlungsmaßnahmen dem Minderjährigen ein Vetorecht gegen die Einwilligung seiner Eltern in die Behandlungsmaßnahme zukommen kann. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der behandelnde Arzt auf das Vorliegen einer Einwilligung vertrauen kann, wenn die Aufklärung und Einwilligung der Eltern vorliegt – BGH Urteil vom 10.10.2006 – VI ZR 74/05. Aus dem Vetorecht des Minderjährigen ergibt sich die Verpflichtung des Arztes, diesen so aufzuklären, dass er dieses Recht überhaupt ausüben kann.

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76133 Karlsruhe


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