1. Erkrankung/Verletzung des Patienten
Sprunggelenksdistorsion
2. Behandlung
Unterschenkelgipsschiene
3. Behandlungsfehler
Behandlungsfehler liegt darin, dass eine Sudecksche Erkrankung wegen erheblicher Dokumentationsmängeln fehlerhaft nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wurde.
4. Gericht
OLG Frankfurt/M., Entscheidung vom 14.03.91 (1 U 218/89)