1. Erkrankung des Patienten
Verdacht auf Bronchialkarzinom
2. Behandlung
Operation - Lungenlappenentfernung
3. Behandlungsfehler
Der Behandlungsfehler liegt darin, dass die behandelnden Ärzte in vorwerfbarer Weise unterlassen haben während der Operation eine Schnellschnittuntersuchung durchzuführen, um die sich aus den Röntgenbildern ergebende Verdachtsdiagnose vor der Entfernung eines Teils der Lunge zu sichern.
Nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie aus dem Jahr 1968 eine Schnellschnittuntersuchung im hier vorliegenden Fall obligat sein sollte.
1. Die Indikation zur Thorakotomie (Öffnung der Brusthöhle) zur Sicherung einer computertomographisch und röntgenologisch gestützten Diagnose eines krebsverdächtigen Rundherds setzt keine weiteren präoperativen Kontrollbefunde voraus.
2. Vor der Entfernung eines Lungenlappens bei noch nicht vorliegender histologischer Sicherung eines krebsartigen Prozesses ist eine Schnellschnittuntersuchung geboten.
4. Gericht
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.10.1995 (5 U 78/95)