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Ablösung und Abgleitung des Schenkelhalskopfes - Epiphyseolysis capitis femoris (ECF)

1. Erkrankung/Verletzung des Patienten

 

Epiphyseolysis capitis femoris - Ablösung und Abgleitung des Schenkelhalskopfes

 

Gelenkschaden infolge zu langer Spongiosaschrauben

 

2. Behandlung

 

Operation - Epiphyseodese mittels zweier Spongiosaschrauben.

 

3. Behandlungsfehler

 

Bei dem operativen Eingriff  die Spongiosaschrauben zu tief eingebracht wurden und die Gelenkfläche perforierten. Behandlungsfehlerhaft sind eine ausreichende Kontrolle des Schraubensitzes und ein Zurückdrehen der Schrauben unterblieben.

 

Fehlerhaft war die nicht ausreichende Kontrolle und Korrektur des Sitzes der Schrauben -  das Belassen zu tief gesetzter Schrauben immer vorwerfbar sind. Wegen der erheblichen Gefahr der Zerstörung des Gelenkknorpels werde gefordert, dass der Operateur durch sorgfältige Kontrolle der Lage der Schrauben dafür Sorge tragen müsse, dass diese nicht in das Gelenk hineinragen. Die Lage könne auch intraoperativ eindeutig abgeklärt werden, wenn dies auch unter Umständen mit Mühe und Aufwand verbunden sei. 

 

 Bei ausreichender Kontrolle und Korrektur des Schraubensitzes wäre der Patient   beschwerdefrei, voll belastbar und könnte auch körperlich belastende Berufe ausüben. Infolge der Perforation des Knorpels und des Grundleidens würde allenfalls eine gewisse Bewegungseinschränkung bei der Außenrotation bestehen. Bei dem im vorliegenden Fall zu verzeichnenden Grad des Abrutschens des Hüftkopfes bestehe erfahrungsgemäß - mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von über 80 % - Schmerzfreiheit bis zum 60./70. Lebensjahr. Bis zu diesem Zeitpunkt sei mit dem Auftreten von Komplikationen nicht zu rechnen. Der Unterschied zu dem jetzt eingetretenen Zustand sei enorm. Der Patient müsse mit einer vorzeitigen Coxarthrose rechnen. Folge der Perforation ist die Knorpelzerstörung des Hüftgelenks.

 

1. Werden intraoperativ Spongiosaschrauben zu tief eingebracht, dann ist dem Arzt ein Behandlungsfehler vorzuwerfen, wenn er die Schrauben in dieser Position im Hüftkopf belässt; denn der Operateur hat durch sorgfältige Kontrolle der Lage der Schrauben dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht in das Gelenk hineinragen.


2. Wird die Lage der Schrauben intraoperativ korrigiert, kann bei einem 15-jährigen Jugendlichen mit der Regenerierung des perforierten Knorpels gerechnet werden.

 

4. Gericht

 

OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.96 (3 U 95/95)

 

 

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