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Verdienstausfall bei Kindern, Schüler und Studenten nach Behandlungsfehlern

Kinder, Schüler und Studenten verfügen in der Regel noch nicht über ein Erwerbseinkommen. Soweit aus einer bestehenden Neben- oder ausnahmsweise doch bestehenden Haupttätigkeit (z.B. neben dem Studium) als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ein Verdienstausfall eintritt, ist dieser nach den dortigen Regelungen zu erstatten.

Meistens geht es beim Verdienstausfall von Kindern, Schülern und Studenten nach Behandlungsfehlern oder Unfällen um die Einschränkungen erst zukünftiger Einkommensaussichten, weil bestimmte, viele oder alle berufliche Tätigkeiten wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr wahrgenommen werden können.

Soweit Umschulungen, die auch vom Schädiger zu erstatten sind, nicht in Betracht kommen oder trotz Umschulung kein oder kein adäquates Einkommen erzielt wird, ist der Verdienstausfall mittels Prognose zu ermitteln. Hierzu können bisherige schulische oder studentische Leistungen, das früher mögliche zukünftige berufliche Umfeld oder wenn derartige Anknüpfungspunkte nicht zur Verfügung stehen, die berufliche Situation von Geschwistern oder der "Durschnittsverbraucher" als letzter Bezugspunkt herangezogen werden.

Eine solche Berechnung ist hoch kompliziert, aufwendig und in jedem Einzelfall individuell unter Berücksichtigung vieler Einflussfaktoren vorzunehmen.

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