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Unterstützung durch die private Krankenversicherung bei Behandlungsfehlern

Eine Unterstützung der privat Krankenversicherten durch Ihre Versicherung, wie Sie die gesetzlichen Versicherten für Ihre Mitglieder durchführen, existiert nicht. Jeder Betroffene sollte sich bei seiner privaten Versicherung individuell erkundigen, ob und welche Unterstützungsmaßnahmen seine Versicherung im Falle eines Behandlungsfehlers gewährt werden.

Die Möglichkeit einer indirekten Unterstützung kann insoweit bestehen, wenn die private Krankenversicherung davon überzeugt werden kann, dass ihr infolge des Behandlungsfehlers erhebliche Behandlungskosten entstanden sind. Die in diesem Fall zuständige Regressabteilung muss also davon  überzeugt werden, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, welcher erhebliche Kosten bei der Behandlung der  Folgen des Behandlungsfehlers  für die  Krankenversicherung hervorgerufen hat. Dies ist extrem aufwendig und bedarf neben den entsprechenden Kenntnissen des Behandlungsfehlers auch umfangreiche Kenntnisse bei der Gesundheitsschadenberechnung und dies sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Gelingt es die private Versicherung dazu zu bewegen Ihre eigenen Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient selber für seine Ansprüche ein Verjährungsverzicht von der Gegenseite erhält, damit keine Verjährung während der Auseinandersetzung zwischen privater Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung  eintritt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass wenn ein privater Versicherter sich in Schadensregulierungsverhandlungen mit der Gegenseite befindet, keinesfalls seiner eigenen privaten Krankenversicherung die Möglichkeit nehmen darf, Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend zu machen. In einem solchen Fall wird sich die eigene private Krankenversicherung gegen den Patienten selbst wenden, um Ihre Ansprüche, die Sie in seinem solchen Fall nicht mehr gegen den Schädiger richten können, vom Patienten befriedigt zu bekommen.

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Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
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