Weblication® CMS


 
 

Die Klage bei Behandlungsfehlern

Die Klageschrift bei Behandlungsfehlern ist ein außerordentliches Gestaltungsinstrument, welches im Gerichtsprozess auch als solches eingesetzt werden sollte. Die Anforderungen, welche die Rechtsprechung an die Klage des Patienten  in einem  Arzthaftungsprozess stellt, sind sehr niedrig. Der Kläger muss nur auf der Grundlage medizinisch laienhaften Wissens einen Behandlungsfehler plausibel darlegen, damit er der so genannten Darlegungslast genügt. Es ist aber in jedem Fall von Vorteil, wenn nicht nur eine medizinisch laienhafte Schilderung der Behandlung und des Behandlungsfehlervorwurfes erfolgt, sondern die Gestaltungsmöglichkeiten der Klage ausgenutzt werden.

Bleibt die Behandlung bzw. der oder die  Behandlungsfehler weitgehend im Dunkeln, werden also nicht präzise und konkret dargelegt, bleibt es dem Gericht und insbesondere dem Sachverständigen überlassen, welche Dinge er im Rahmen der Behandlung nie prüfen möchte. Je weniger konkret die Behandlung, der oder die Behandlungsfehler und die Aufklärungsversäumnisse für den Richter als medizinischen Laien und für den gerichtlichen Sachverständigen präzise dargelegt werden, um so größer wird das Risiko, dass Teile der Behandlung bzw. einzelne Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsversäumnisse nicht oder nicht so berücksichtigt werden. Der Arzthaftungsprozess ist für alle Beteiligten und insbesondere für das Gericht und den Sachverständigen ein hoch aufwendiges Verfahren, dessen Schwierigkeitsgrad durch kaum eine andere Rechtsmaterie erreicht wird. Idealerweise wird die ärztliche Behandlung ähnlich einer Zeitlupe des 100-Meter-Finales im Vergleich zum anzuwendenden ärztlichen Facharztstandard überprüft. Je aufwendiger und umfangreicher die einzelne Behandlung gewesen ist, desto größer ist der Aufwand dieser Überprüfung für das Gericht und insbesondere auch für den Sachverständigen. In dieser Situation ist es außerordentlich wichtig in der Klage bereits deutlich zu machen, was genau an der Behandlung warum behandlungsfehlerhaft ist und welcher Schaden hierdurch hervorgerufen wurde. Damit wird der Sachverständige gezwungen, sich mit diesen in der Klage genannten Problemen gutachterlich zu beschäftigen und auch dem Gericht so ermöglicht sicher zustellen, dass gerade diese aufgeworfenen Probleme vom Sachverständigen auch beachtet werden.

Die Klage kann auch ein erhebliches taktisches Instrument sein, da die Klageerhebung einen völlig neuen Abschnitt der Auseinandersetzung einleitet und in aller Regel die Gegenseite erstmalig einen Anwalt auf der Gegenseite beauftragt. Die Klageerwiderung auf die Klage stellt ein sehr beachtliches Prozessinstrument dar, welches auch Positionen der Gegenseite zementiert. Insoweit entsteht durch eine entsprechende Klageerhebung auch die Möglichkeit, die Gegenseite dazu  zu bewegen bestimmte Positionen einzunehmen, die sich für den Patienten im weiteren Prozessverlauf als sehr vorteilhaft auswirken können. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, muss allerdings eine entsprechende Strategie mit der Klageschrift verfolgt werden, was sehr aufwendig ist.

Auch allein vom Seitenumfang können Klagen in Arzthaftungsangelegenheiten übliche Maßstäbe weit sprengen. Schriftsätze von 20, 50, 100 oder 200 Seiten, sind bei entsprechendem Engagement des Anwaltes des Patienten nichts Ungewöhnliches.

Kontakt


Rechtsanwalt und Arzt
Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
Fax: 0721 / 9 33 82 88 8
Email: mail@anwaltundarzt.de


Wir rufen Sie zurück!

 
 
Rechtsanwalt und Arzt - Dr. med. Ulf Medicke    Stephanienstraße 18    76133 Karlsruhe   Tel: 0721 / 9 33 82 80   Email: mail@anwaltundarzt.de
Impressum Datenschutz