1. Erkrankung/Verletzung des Patienten
Gefahr der Erstickung des Kindes - postpartale mechanische Asphyxie
Nachgeburtliche Überwachung
3. Behandlungsfehler
Ein neugeborenes Kind muss in den ersten 20 Minuten nach der Geburt überwacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn es nach der Geburt mit Mekonium (Kindspech) verschmiert ist, da dann die Gefahr besteht, daß das Kind in Gebärmutter (intrauterin) oder nach der Geburt ( postpartal) Kindspech aspiriert hat (Gefahr der Erstickung des Kindes - postpartale mechanische Asphyxie).
4. Gericht
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.91 (5 U 1789/89)