1. Behandlung
Entbindung
2. Behandlungsfehler
Beim Geburtsvorgang kam es zu einer Schulterdystokie. Infolge der dadurch ausgelösten Entbindungsmanöver erlitt das Kind eine Asphyxie sowie eine hohe Plexusparese rechts.
Beim Auftreten einer Schulterdystokie handelt es sich um eine nicht unerhebliche Komplikation des Geburtsvorgangs, "mit der man in den seltensten Fällen rechnet", die "häufig zu überstürztem Handeln" führt, die in etwa 33 % der Fälle "schwere kindliche Verletzungen" zur Folge hat und die daher vom Arzt ein überlegtes und vor allem methodisch abgesichertes Vorgehen erfordert.
Das Kind hat anläßlich des durch die Schulterdystokie erschwerten Geburtsvorgangs eine lebensbedrohliche Asphyxie erlitten.
3. Gericht
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.06.87 (1 U 103/85)