1. Behandlung
Vaginale Entbindung
2. Behandlungsfehler
Der Arzt hat einen ärztlichen Behandlungsfehler begangen, weil er sich angesichts der Komplikationen während der Geburt des Kindes nicht zu einer Schnittentbindung entschlossen hat.
Die Geburt wurde zunächst mittels einer Saugglocke dann mit Geburtszange durchgeführt was zu Hirnschädigungen bei Neugeborenen führten.
3. Gericht
BGH, Entscheidung vom 29.01.85 (VI ZR 69/83, Frankfurt/M.)