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Hirnschädigung

1. Behandlung

 

Vaginale Entbindung

 

2. Behandlungsfehler

 

Der Arzt hat  einen ärztlichen Behandlungsfehler begangen, weil er sich angesichts der Komplikationen während der Geburt des Kindes nicht zu einer Schnittentbindung entschlossen hat. 

Die Geburt wurde zunächst mittels einer Saugglocke dann mit Geburtszange durchgeführt was zu Hirnschädigungen bei Neugeborenen führten.


3. Gericht

 

BGH, Entscheidung vom 29.01.85 (VI ZR 69/83, Frankfurt/M.)

 

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