1. Erkrankung / Verletzung des Patienten
2. Behandlung
Vakuumextraktion
3. Behandlungsfehler
Eine Schnittentbindung ist indiziert, wenn der Kopf des Kindes noch im Beckeneingang steht und wenn Hinweise auf eine Beckenverengung bestehen und die Mutter ohnehin eine Vollnarkose erhält. Eine statt dessen vorgenommene hohe Vakuumextraktion, bei der es zu einer Schulterdystokie kommt, ist ein Behandlungsfehler. Kann infolge unterbliebener Dokumentation nicht mehr festgestellt werden, wie die Schulterdystokie gelöst worden ist, so lässt dies zugunsten des klagenden Kindes die Vermutung zu, dass dabei nicht lege artis vorgegangen worden ist.
4. Gericht
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.1997 (14 U 71/96)