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Befunderhebungspflichtverstoß

Der "einfache" oder "normale" Behandlungsfehler sowie der grobe Behandlungsfehler können dem Arzt in verschiedenen Bereichen seiner Tätigkeit unterlaufen, so beispielsweise auch im Rahmen der Befunderhebung.  

Im Folgenden soll der Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der ärztlichen Befunderhebung, der sogenannte Befunderhebungspflichtverstoß beschrieben werden. 

 

Dieser kann in drei verschiedenen Ausprägungen auftreten:

  • Einfacher Befunderhebungspflichtverstoß mit Beweislastumkehr
  • Grober Befunderhebungspflichtverstoß
  • Einfacher Befunderhebungspflichtverstoß ohne Beweislastumkehr
Der Befunderhebungspflichtverstoß ist vom Diagnoseirrtum abzugrenzen. Näheres zur Abgrenzung der beiden Behandlungsfehlerarten findet sich unter dem Link Abgrenzung Befunderhebungspflichtverstoß / Diagnoseirrtum.      


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Dr. med. Ulf Medicke

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76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
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