1. Erkrankung / Verletzung des Patienten
Diagnose "beginnendes Delirium"
2. Behandlung
Medikamente zur Ruhigstellung.
3. Behandlungsfehler
Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Kl. wurden nicht getroffen, was zu selbstschädigenden Handlungen (Sturz vom Flachdach) führten.
Bei einem deliranten Zustand der Bewußtseinsspiegel des Patienten sehr rasch schwanken kann. Von einem Augenblick zum andern könne sich der Grad der Orientierung entsprechend den Schwankungen der Bewußtseinslage ändern, ebenso die Aufmerksamkeit, Auffassung, Stimmungslage und emotionale Ansprechbarkeit, die oft zwischen Extremen fluktuiere; ein Patient, der jetzt noch bewußtseinsklar wirke, könne sich kurze Zeitspäter in einem Zustand deliranter Bewußtseinstrübung befinden und sei nach Zeit und Ort unsicher orientiert oder völlig desorientiert, während die Orientierung hinsichtlich der persönlichen Daten oft noch intakt sei.
4. Gericht
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.83 (7 U 63/82)