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Behandlungsfehler: Nicht rechtzeitig erkannte Mittelohrentzündung mit einseitigen Gesichtsnervenlähmung

1. Erkrankung / Verletzung des Patienten

 

Andauernde Ohrenbeschwerden

2. Behandlung


Ohrspülung, Antibiotika


3. Behandlungsfehler

 

Fehlerhaft nicht rechtzeitig erkannte und nunmehr operativ zu behandelnde Mittelohrentzündung mit vorübergehender Gesichtsnervenlähmung (Fazialparese) ergebenden Beeinträchtigungen.

Die  unzureichende Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen angesichts der über einen längeren Zeitraum andauernden nicht eindeutigen Beschwerdesymptomatik  verantwortlich für die eingetretenen Komplikationen waren.


4. Gericht


OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.11.2000 (8 U 125/99)

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