1. Erkrankung / Verletzung des Patienten
Andauernde Ohrenbeschwerden
2. Behandlung
Ohrspülung, Antibiotika
3. Behandlungsfehler
Fehlerhaft nicht rechtzeitig erkannte und nunmehr operativ zu behandelnde Mittelohrentzündung mit vorübergehender Gesichtsnervenlähmung (Fazialparese) ergebenden Beeinträchtigungen.
Die unzureichende Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen angesichts der über einen längeren Zeitraum andauernden nicht eindeutigen Beschwerdesymptomatik verantwortlich für die eingetretenen Komplikationen waren.
4. Gericht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.11.2000 (8 U 125/99)