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Behandlungsfehler:Nicht durchgeführte Befunderhebung bei Tumorverdacht

1. Erkrankung / Verletzung des Patienten


Heiserkeit


2. Behandlung

 

Erfolglose Behandlung der Heiserkeit (therapieresistente Heiserkeit)

 


3. Behandlungsfehler

 

Nicht durchgeführte Befunderhebung bei Tumorverdacht


Bei jeder Heiserkeit, die trotz Therapie länger als drei bis vier Wochen andauert, an ein Kehlkopfkarzinom gedacht werden muss.
Ein Hausarzt handelt nicht ohne weiteres fehlerhaft, wenn er auch bei  mehrwöchiger therapieresistenter Heiserkeit des Patienten diesem gegenüber noch keinen Verdacht auf eine bösartige Erkrankung ausspricht oder wenn er ihn nicht auf die Gefahr einer bösartigen Erkrankung hinweist, sondern ihn lediglich auffordert, einen HNO-Arzt aufzusuchen.
Bei weiterhin andauernder mehrmonatiger Heiserkeit kann es geboten sein,  den Patienten mit allem Nachdruck auf den nunmehr ernsthaften Verdacht einer Tumorerkrankung hinzuweisen und auf die unverzügliche Abklärung durch den Spezialisten zu drängen.

 

4. Gericht


OLG München, Entscheidung vom  14.07.94 (24 U 571/92)


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