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Lungenödem

1. Erkrankung/Verletzung des Patienten
 
Nachblutungen infolge einer Mandeloperation
 
2. Behandlung
 
Blutersatzmittelinfusion
 
3. Behandlungsfehler
 
Der Behandlungsfehler liegt darin, dass wegen fehlerhafter anästhetischer Behandlung  der Blutkreislauf mit Ersatzstoffen überfüllt wurde, was zu einem  Lungenödem führte.
 

Bei akuten Blutungen möglichst nicht mehr als etwa 1/3 des Gesamtvolumens durch Ersatzstoffe ausgeglichen werden sollte, weil ansonsten die Sauerstofftransportkapazität je Volumeneinheit zu stark absinken würde. Denn die Ersatzstoffe enthalten kein Hämoglobin, das je Gramm 1, 34 ml Sauerstoff bindet und so die Atmung gewährleistet. Als Grenzwert für die Notwendigkeit einer Blutübertragung werde deshalb 10 gr% Hb angegeben (bei einem Normalwert von überschlägig 15 gr%).

 

 Das fulminante Lungenödem und damit alle weiteren Leiden des Kl.  wurden durch die Überfüllung des Blutkreislaufs ausgelöst. Dafür spricht schon, dass es sich bei diesem Symptom nach ärztlichem Standardwissen um die typische Gefahr der "Überwässerung" des Bluts handelt, weil die Durchlässigkeit der Blutkapillarwände auch von dem prozentualen Anteil Vollblut im Gesamtkreislauf abhängig ist. Je mehr das Blut durch Ersatzstoffe verdünnt wird, umso größer ist das Risiko eines Austritts aus den Blutgefäßen. Zwar kann dem durch Gabe von eiweißhaltigen Ersatzmitteln (Humanalbumin) entgegengewirkt werden, da der Eiweißgehalt des Bluts ein Faktor ist, der für die Undurchlässigkeit der Kapillarwandungen sorgt. Hierdurch wird die Gefahr aber nicht gebannt. Denn die wesentliche Ursache für die Gewebeschädigung (Schocklunge) ist die Sauerstoffmangelsituation infolge stark verringerter Hb-Konzentration. Diese tritt aber nicht nur bei starkem Blutverlust, sondern ebenso dann auf, wenn eine blutfreie Volumenvergrößerung stattfindet, da dann das prozentuale Verhältnis verringert wird.

 

 4. Gericht
 
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.85 (3 U 11/84)

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