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Primärschaden

Beim Primärschaden handelt es sich um den so genannten ersten gesundheitlichen Verletzungserfolg. Hiermit ist gemeint, welche Verletzungsfolgen im Anschluss an einen Behandlungsfehler, Verkehrsunfall oder sonstiges Unfallereignis einschließlich der hieraus resultierenden Symptome auftreten. Die Rechtsprechung hat für folgende Behandlungsfehler bzw. Unfallereignisse die nachfolgenden Primärschädigungen angenommen:

1. Kniegelenkentzündung nach Behandlungsfehler - BGH VI ZR 118/06 vom 08.01.2008

Primärschaden ist im Streitfall der behauptete Gelenkschaden in seiner konkreten Ausprägung, also der Kniegelenkserguss mit schmerzhafter Bewegungseinschränkung und der erhöhten Temperatur.




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