1. Erkrankung/Verletzung des Patienten
Guillain-Barré-Syndrom (GBS) - akute entzündliche demyelinisierende Polyradikuloneuritis
2. Behandlungsfehler
Der Behandlungsfehler liegt darin, dass die notwendige Diagnostik (hier: Durchführung einer Nervenleitgeschwindigkeitsmessung) zur Feststellung einer Erkrankung (hier: Guillain-Barré-Syndrom) nicht durchgeführt wurde.
Das Vorliegen einer Nervenerkrankung, nämlich eines GBS, wurde verkannt.
Zwar stellt nach ständiger Rechtsprechung ein Diagnoseirrtum regelmäßig keinen Behandlungsfehler dar, anders ist es aber, wenn ein klares Krankheitsbild verkannt wird oder die Fehldiagnose auf Nichterhebung elementar gebotener Kontrollbefunde und/oder mangelnder Abklärung von Verdachtsdiagnosen beruht.
3. Gericht
OLG Köln, Urteil vom 4.11.1998 (5 U 67/98)