Die Patientin erkrankte an einem bösartigen metastasierenden Eierstockkrebs, welcher durch Chemotherapie behandelt werden sollte.
Zur Verabreichung der Chemotherapie erhielt sie ein zentralvenöses Katheterverweilsystem über die rechte Vena Cephalica (Kopfvene) implantiert, damit anschließend die Chemotherapie verabreicht werden kann.
2. Behandlungsfehler (Anwendungsfehler)
Während der Behandlung durch einen Riss im Katheter (Bild 1 und 2) kam es zu einer paravenösen Applikation der Chemotherapie, was eine massive Infiltration im Bereich der rechten Thoraxwand und Brust verursachte.
Das klinische Bild der Thoraxwand- und Brustinfiltration durch das Zytostatikum ähnelte dem einer Verbrennung mit erheblicher Schmerzangabe von Patientin.
Der Behandlungsfehler (hier Anwendungsfehler) liegt darin, dass der Anwender (Arzt) hat sich nicht an die Anweisungen des Herstellers des Portsystems (Gebrauchsanweisung) gehalten und hat durch eine falsche Anwendung das Medizinprodukt zerstört.
Das Portsystem - entgegen der Anweisung des Herstellers nur mit einer großvolumigen Spritze (mit einem Volumen größer als 10 ml) zu spülen, mit einer Spritze mit einem viel kleineren Volumen von 2 ml gespült worden ist.
Dieses fehlerhafte Spülen mit einer zu kleinen Spritze wird als Behandlungsfehler durch die Beklagte beanstandet.
Bild 1
Auf Bild 1 ist der Riss in seiner Gesamtheit zu sehen, der Katheter ist, um den Riss aufklaffen zu lassen, für das Bild gebogen worden.
Bild 2
Auf Bild 2 ist mit 80-facher Vergrößerung zu sehen, wie die darunter liegende Fläche aussieht. Dabei fällt auf, insbesondere an den unteren Seitenflächen, dass eine wellenförmige Kante des Risses existiert, bei genauem Hinsehen lassen sich diese Wellen auch bogenförmig über die Rissfläche hinweg erkennen. Diese wellenförmigen Strukturen sind typisch für reißendes Silikon. Silikonkautschuk ist ein Material, das sehr kerbempfindlich ist, das z.B. als Schlauch verarbeitet primär eine geringe Reißneigung hat, die Reißneigung steigt aber erheblich, wenn es vorgekerbt ist. Auf Bild 2 am rechten Rand der Bruchfläche sind die wellenförmigen Rissstrukturen nicht eindeutig zu erkennen, es sind andererseits aber auch keine ganz eindeutigen Schnittspuren zu sehen. Auffällig ist weiterhin, dass sowohl die Katheteroberfläche als auch die Rissfläche mit zahlreichen kleinen organischen Auflagerungen belegt sind, die, ohne dies analysiert zu haben, als Fibrinauflagerungen zu interpretieren sind. Aus der Zusammenschau dieser Befunde ergibt sich folgende Erklärung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit: