1. Erkrankung / Verletzung des Patienten
Aufplatzen der Operationswunde mit schließlichem Verlust der Sehkraft des Auges
2. Behandlung
Augenoperation
3. Behandlungsfehler
Wegen der unzureichenden therapeutischen Sicherheitsaufklärung wurde die Sehkraft des Auges verloren.
Eine therapeutische Sicherheitsaufklärung beinhaltet u. a. die Belehrung des Patienten über ein therapierichtiges Verhalten zur Sicherung des Heilerfolgs und zum Schutz vor Unverträglichkeitsrisiken. Versäumnisse in diesem Bereich sind Behandlungsfehler und folgen den dafür maßgebenden Grundsätzen.
4. Gericht
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.95 (14 U 59/94)