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Kriterien für die Schmerzensgeldbemessung

 

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

 

I. Art der Verletzung - Bedeutung des verletzten Organs bzw. Organteils

 

Dabei ist zu berücksichtigen, wie schwer bzw. gefährlich die Verletzung war. Eine lediglich leichte Verletzung rechtfertigt dementsprechend auch nur einen niedrigeren Schmerzensgeldbetrag als eine gefährliche, unter Umständen sogar lebensgefährliche Verletzung. Hierbei ist natürlich auch die Bedeutung des verletzten Organs bzw. Organteils in die Überlegungen miteinzubeziehen. Die Verletzung einer Fingerkuppe wiegt natürlich weniger schwer als eine Schädigung des Herzens.

 

II. Schmerzen - verletzungsbedingtes Leiden

 

Hier ist auf Art, Dauer und Heftigkeit der Schmerzen abzustellen. Die Tatsache, dass Schmerzen heutzutage mit Medikamenten effektiv bekämpft werden können und der Verletzte somit unter dem Medikamenteneinfluss gar keine oder stark reduzierte Schmerzen hat, wird insofern berücksichtigt, als die Schmerzen den Lebensalltag des Geschädigten beeinflussen, der ständig auf Schmerzmittel angewiesen ist.

 

Außerdem macht es einen großen Unterschied, ob ein Patient lediglich über wenige Tage hinweg Schmerzen hat oder ob diese zu einem dauerhaften und chronischen Schmerzleiden führen.

 

III. Umfang und Anzahl der notwendigen medizinischen Maßnahmen

 

Berücksichtigung findet auch die Frage, wie umfangreich und aufwändig die medizinischen Maßnahmen sind, die durch eine fehlerhafte Behandlung erforderlich werden. Je schwerwiegender diese Maßnahmen sind (z.B. Operationen), desto höher ist das Schmerzensgeld zu bemessen. Außerdem ist auch die Anzahl derartiger medizinischer Maßnahmen relevant für die Festlegung eines bestimmten Schmerzensgeldbetrages.

 

IV. Bleibende Schäden

 

Die Höhe der zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge spiegelt sich auch in der Dauerhaftigkeit und Intensität der Schäden wider. Dabei geht es nicht nur um Schmerzen, sondern auch um die Funktionstüchtigkeit bestimmter Organe oder Organteile. Bleiben an wichtigen Organen Schäden zurück, mit denen der Verletzte für den Rest seines Lebens zurechtkommen muss, so zeichnet sich dies in vergleichsweise hohen Schmerzensgeldsummen ab.

 

V. Einfluss auf die zukünftige Lebensgestaltung

 

Gerade bleibende Dauerschäden beeinflussen oft auch unweigerlich die zukünftige Lebensgestaltung des Geschädigten. Dies kann sich wie folgt äußern:

 

- Verlust oder Beeinträchtigung der Sinnesorgane, der Fortbewegungsmöglichkeiten usw.

 

- Berufs- und Arbeitsunfähigkeit bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit

 

- dauernde Entstellung und deren psychische Folgen

 

- Störung zwischenmenschlicher Beziehungen

 

- Schamgefühle

 

- Einschränkung bei Freizeitaktivitäten (z.B. Sport)

 

- Depressionen bis hin zu Suizidgedanken

 

- geminderte Lebensfreude

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