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Verlaufsaufklärung

Durch die Verlaufsaufklärung muss der Patient über die Art, die Durchführung und den Umfang des Eingriffs informiert werden. Um wirksam in einen Eingriff einwilligen zu können, muss der Patient wissen, was mit ihm geschehen soll und auf welche Weise der Eingriff vorgenommen wird. Der Umfang der Verlaufsaufklärung hat sich nach dem Verständnisvermögen des Patienten zu richten, so dass er danach zumindest "im Großen und Ganzen" weiß, in was für eine medizinische Maßnahme er einwilligt.

 

Wie detailliert muss der Arzt aufklären?

 

Wie genau muss der Patient aber informiert werden, damit er "im Großen und Ganzen" weiß, was bei der medizinischen Maßnahme mit ihm geschehen soll? Muss der Arzt jede Einzelheit des geplanten Vorgehens im Detail schildern? Dies kann schon deshalb nicht von ihm erwartet werden, weil dem Patienten als medizinischem Laien ohnehin die nötige Fachkenntnis fehlt, um derartigen Erklärungen wirklich folgen zu können. Es ist zum Beispiel nicht erforderlich, dass der Arzt dem Patienten erklärt, wann er bei der Operation welche Nähte setzen wird.

 

Der Patient weiß vielmehr dann "im Großen und Ganzen" über den Verlauf der Maßnahme Bescheid, wenn er sich in seiner laienhaften Vorstellung ein Bild von dem Geschehen machen kann. Bei einer Blinddarmentfernung ist es zum Beispiel ausreichend, aber eben auch erforderlich, dass der Patient weiß, wie die Bauchdecke geöffnet und der entzündete Blinddarm entfernt wird. Außerdem sind dem Patienten die sicheren Folgen des Eingriffs zu beschreiben, so zum Beispiel die Größe der Operationsnarben. Zur Verlaufsaufklärung gehört auch, dass der Patient darüber informiert wird, wenn eine Maßnahme mit erheblichem Körperschmerz - während oder nach dem Eingriff - verbunden ist. Nur so kann der Patient das Für und Wider des Eingriffs wirklich abwägen und dann wirksam in denselben einwilligen.

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Dr. med. Ulf Medicke

Stephanienstr. 18
76133 Karlsruhe


Tel.: 0721 / 9 33 82 80
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